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3. Fazit Aus der Entscheidung des BGH folgt, dass sich die Erhebung einer erfolgrei chen Beschlussanfechtungsklage für den klagenden Eigentümer durchaus zum „Pyrrhus-Sieg“ entwickeln kann, insbesondere dann, wenn er im Verhält nis zu den anderen Eigentümern eine große Anzahl von Miteigentumsanteilen besitzt.

Auch müssen sich die übrigen Woh nungseigentümer im Zuge der Be schlussfassung zur Jahresabrechnung nicht mit einer Änderung der Kosten verteilung zu Gunsten des Klägers be fassen, zumal der BGH es als mehr als fraglich bezeichnet, ob überhaupt ein Anspruch darauf besteht, als obsie gender Eigentümer von der anteiligen

Tragung der Prozesskosten freigestellt zu werden (vgl.: BGH, Urt. v. 19.7.2024 - V ZR 139/23).

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BEIRATAKTUELL 72/III-24

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