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auf Installation eines Steckersolargeräts auf eigene Kosten. Allerdings kann sowohl die Wohnungs eigentümergemeinschaft als auch der Vermieter das„wie" der Installation be stimmen, d. h. vor der Installation kön nen bestimmte Auflagen gemacht wer den. Aufgrund der unterschiedlichen Modellen und Möglichkeiten macht es in Mehrfamilienhäusern Sinn, stets die gleichen Auflagen und Vorgaben zur Installation zu machen.
Beispiele für die Gestaltung des„wie der Installation“ in einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Genehmigungserklärung durch den Vermieter: Festlegung von Art/Typ der Stecker solargeräte (Mini-Photovoltaikanlage) sowie Ort der Befestigung Fachunternehmererklärung der Elek trofachfirma bzgl. Anschluss an Strom kreis und In-stallation der Steckdose Anmeldebescheinigung der Anlage
im Marktstammdatenregister der Bun desnetzagentur Erklärung bzw. Nachweis über Haft pflichtversicherung Ggf. Erklärung bzw. Nachweis über Hausratversicherung Inaugenscheinnahme der sicheren Befestigung.
››› Aktuelles ‹‹‹ von Massimo Füllbeck
Virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen können in Zukunft stattfinden!
Am 27.09.2024 hat der Gesetzesentwurf zur Einführung einer virtuellen Woh nungseigentümerversammlung den Bundesrat erfolgreich passiert, so dass die Änderungen des Wohnungseigen tumsgesetzes in Kürze in Kraft treten werden. Die GdWE kann neben der virtuellen Eigentümerversammlung weiterhin eine hybride Eigentümerversammlun gen abhalten. Die Präsenzversammlung bleibt bei dieser Versammlungsart stets erhalten. Die Hybride-Eigentümerversammlung hat sich allerdings nicht durchgesetzt, da der Aufwand und die Organisation sehr aufwendig sind und neben den Kosten für die Präsenzversammlung auch Kosten im technischen Bereich (im Versammlungsraum muss die tech nische Abhaltung einer Eigentümer versammlung gewährleistet sein) an fallen. Die Wohnungseigentümer können also auch weiterhin mit einfacher Mehrheit beschließen, dass Wohnungseigentü mer an der Versammlung auch ohne Hybride-Eigentümerversammlung bleibt weiterhin möglich
Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rech te ganz oder teilweise im Wege elektro nischer Kommunikation ausüben kön nen. Virtuelle-Eigentümerversammlung Grundlagen der Beschlussfassung Der neue § 23a WEG regelt: „Die Wohnungseigentümer können mit mindestens drei Vierteln der abgegebe nen Stimmen beschließen, dass die Versammlung innerhalb eines Zeitraums von längstens drei Jahren ab Be schlussfassung ohne physische Präsenz der Wohnungseigentümer und des Ver walters an einem Versammlungsort stattfindet oder stattfinden kann (virtu elle Wohnungseigentümerversamm lung). Die virtuelle Wohnungseigentümerver sammlung muss hinsichtlich der Teil nahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein.“ Beispiel 1: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit 35 Wohnungen möchte gerne dar über abstimmen, ob die virtuelle Eigen tümerversammlung ab dem 1.1.2028 bis zum 31.12.2030 eingeführt werden
soll. Die WEG stimmt nach dem Objekt prinzip ab. Zur Eigentümerversammlung erscheinen 20 Wohnungseigentümer. Von den 20 Wohnungseigentümern stimmen 6 Wohnungseigentümer für die Einführung der virtuellen Eigentü merversammlung, 14 Wohnungsei gentümer enthalten sich. Ist der Be schluss mit der erforderlichen Mehrheit zustande gekommen? Lösung: Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimme und werden nicht gewertet, damit ist der Beschluss ein stimmig (6 JA-Stimmen, keiner Gegen stimme) zustande gekommen. Beispiel 2: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit 35 Wohnungen möchte gerne dar über abstimmen, ob die virtuelle Eigen tümerversammlung ab dem 1.1.2028 bis zum 31.12.2030 eingeführt werden soll. Die WEG stimmt nach dem Objekt prinzip ab. Zur Eigentümerversammlung erscheinen 20 Wohnungseigentümer. Von den 20 Wohnungseigentümern Ja: 6 Stimmen 0 Stimmen 14 Stimmen Nein: Enthaltungen:
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