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4. Hydraulischer Abgleich und wei tere Maßnahmen zur Heizungsopti mierung (§ 60c GEG-E) Ein HeizungssystemmitWasser alsWär meträger ist nach Einbau oder der Auf stellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens 6 Wohnungen (…) hy draulisch abzugleichen. (…) Eine Bestätigung des durchgeführten hydraulischen Abgleichsmuss schriftlich festhalten werden. Der Mieter kann un verzüglich die Vorlage der Dokumenta tion verlangen. 5. 65 Prozent EE (65% EE = 65% erneuerbare Energien) Das„Herzstück“ der neuen Vorschriften bezieht sich allerdings auf dieVorgaben, welche Art von Heizungsanlage ab dem 1.1.2024 eingebaut werden dürfen. Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einemGebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn siemindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestelltenWärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeid barer Abwärme (…) erzeugt. Der Gebäudeeigentümer kann frei wäh len, mit welcher Heizungsanlage die Anforderungen der 65% EE erfüllt wer den. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen sogar befreit wer den. Alle Beteiligten müssen sich daher in tensiver mit verschiedenen Heizungen bzw. Anlagemöglichkeiten auseinan dersetzen und dafür auch die richtigen Partner finden (vgl. Beratungspflicht).
Nachfolgend eine Übersicht, welche Möglichkeiten genannt werden: • Wärmepumpe • Hybridheizung • Solarthermie-Hybrid-Heizung • Solarthermie-Heizung • Wärmenetze • Stromdirektheizung • Biomassenheizung Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz werden die einzelnen Heizungsarten in den FAQ erläutert. Zum Beispiel Hybridheizung: "Reicht eineWärmepumpe allein nicht für die Deckung der Heizlastspitze imWin ter aus, kann sie durch einen fossil betriebenen Wärmeerzeuger (Öl- oder Gashei zung) oder auch eine Biomasseheizung ergänzt werden. Dieser Spitzenlastkessel springt dann nur an besonders kalten Tagen zur Unter stützung ein. Um die Vorgabe von 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu erfüllen, muss die Wärmepumpe vorrangig betrieben werden und Mindestanforderungen an die Leistung erfüllen. Vor allem in noch nicht gedämmten Mehrfamilienhäusern kann die Hybridheizung eine gute Option sein, so dass nach einer Sanierung der (fos sile) Spitzenlastkessel nicht mehr notwendig ist." https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gebaeudeenergiegesetz geg.html Auf folgender Seite (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues gebaeudeenergiegesetz-2184942) finden Sie umfangreiche Hinweise zu Förder mitteln bzw. Tipps und weitere Hinweise.
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