BeiratAktuell 56

Impressum BEIRATaktuell erscheint seit 2006 vier- teljährlich und bietet entscheidende In- formation für Verwaltungsbeiräte im Wohnungseigentum. Herausgeber/Verlag: Massimo Füllbeck Sachverständiger für Wohnungseigentum Sellerbeckstraße 32 45475 Mülheim an der Ruhr

Editorial

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Verehrte Leserinnen und Leser,

Verantwortlich i.S.d.P.: Massimo Füllbeck

die Corona-Fallzahlen steigen in Deutsch- land wieder an. Herr Rechtsanwalt Fritsch hat dies zumAnlass genommen, dieAus- wirkungen der Corona-Pandemie auf die Verwaltung von Wohnungseigentümer- gemeinschaften zu untersuchen. In der Praxis ergeben sich für Verwalter, Ver- waltungsbeiräte undWohnungseigentümer eine Vielzahl von Fragen. Viele dieser Probleme und Rechtsfragen sind abschlie- ßend noch nicht geklärt und können daher in bestimmten Bereichen nur als Leitlinie gelten. Darüber hinaus ist dieWEG-Reformmo- mentan das zentrale Thema in der WEG- Verwaltung. Nach Meldungen verschie- dener Medien steht die Reform kurz vor der Verabschiedung und soll voraussicht- lich schon zum 1.12.2020 in Kraft treten. Ursprünglich war geplant, dass dieWEG- Reform noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden sollte. Doch nach der 1. Lesung und der Exper- tenanhörung im Bundestag ergab sich noch Gesprächs- und Änderungsbedarf. Trotzdem ist bereits durchgesickert, dass im Bereich der baulichen Maßnahmen, Aufgaben des Verwalters und der Einfüh- rung eines Sachkundenachweises für Verwalter eine Einigung erzielt werden konnte. Wir berichten selbstverständlich weiter. Bitte beachten Sie auch die Hin- weise in dieser Ausgabe zum Sonderheft: WEG-Reform 2020.

Redaktion: Massimo Füllbeck

Abonnenten-Betreuung: Massimo Füllbeck

Massimo Füllbeck, Herausgeber

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Herr Rechtsanwalt Schulze beleuchtet in einer sehr ausführlichen Stellungnahme die Rechtsprechung des Bundesgerichts- hofs zu den sog. Schönheitsreparaturen und gibt wertvolle Tipps für die Praxis und den Umgang bei der Vermietung von Wohnungen. Herr Rechtsanwalt Eichhorn stellt eine wichtige BGH-Entscheidung vor, in wel- cher es um grundsätzliche Fragen zum Trittschall in der Eigentumswohnung geht. Besonders interessant und wichtig ist die vor kurzem veröffentlichte Entscheidung des BGH zum Thema „Bauliche Verän- derung“, die in der Praxis bei allen Be- teiligten zu vielen Fragen und Problemen führt. Diesen Problemen scheint der BGH – kurz vor der WEG-Reform – ein Ende zu setzen.

Grafische Umsetzung: Massimo Füllbeck

Bildnachweise: Titel: © REFORM/von Frank Täubel/ Datei-Nr. 19708970–stock.adobe.com Seite 5: MQ-Illustrations/Datei-Nr. 321072514–stock.adobe.com Seite 7: © zensus1807a/von Fiedels/Datei- Nr. 54338461–stock.adobe.com

Druck und Verarbeitung: D+L Printpartner GmbH

Auflage: 6.700 Stück

Preise: Einzelpreis Heft 8,55 EUR, im Jahresabo 10 EUR (4 Ausgaben, inkl. MwSt. ohne Versand), ab 20 Exemplaren Jahresabo 2,40 EUR (4 Ausgaben, exkl. MwSt. und Versand) Datenschutz: Informationen zum Datenschutz finden Sie auf www.beirataktuell.de Urheberrecht: Die veröffentlichtenArtikel sind urheber- rechtlich geschützt. Jede vom deutschen Urheberrecht nicht zugelasseneVerwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zu- stimmung des Herausgebers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bear- beitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhal- ten in Datenbanken oder anderen elektro- nischen Medien und Systemen. Die unerlaubteVervielfältigung oder Wei- tergabe einzelner Artikel oder mehrerer Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Le- diglich die Herstellung von Kopien für den persönlichen, privaten und nicht kom- merziellen Gebrauch ist erlaubt.

Eine anregende Lektüre wünscht Ihnen

Ihr Massimo Füllbeck

Was erwartet Sie in der 56. Ausgabe des BEIRATaktuell? • Update: WEG-Reform 2020 von Massimo Füllbeck • WEG-Verwaltung während der COVID-19 Pandemie von RA Rüdiger Fritsch • Update: Schönheitsreparaturen (Wann muss eine Wohnung renoviert werden?) von RA Schulze • Probleme mit dem Trittschall im Wohnungseigentum von RA Eichhorn • Die Bauliche Veränderung – Kann man eine bauliche Veränderung überhaupt genehmigen? von RA Fritsch

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BEIRAT AKTUELL 56/III-20

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