BeiratAktuell 51

BEIRATaktuell hat eine neue Homepage

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SOMMER-AKTION bis 31.08.2019 – KUNDEN werben KUNDEN

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Interessieren Sie sich für Weiterbildungsmaßnahmen?

BEIRATaktuell plant zukünftig Weiter- bildungsmaßnahmen für Verwaltungsbei- räte bzw. Wohnungseigentümer durchzu- führen. Vorranging soll es darum gehen, die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Verwaltungsbeirates / Wohnungseigentü- mer und Themen wie Vermietung, Be- triebskosten und Mieterhöhung näher zu beleuchten.

Zur Planung undVorbereitung wären wir dankbar, wenn interessierte Leserinnen und Leser an unserer Umfrage teilnehmen. Link zur Umfrage: https://forms.office. com/Pages/ResponsePage.aspx?id=owZ- JTUjxUEGHDnH7wYhpFyIOtvbu6wt- NgeKHBMe0vr9UQkxVTk5QWVdF- QlBDV0YwNVVBRkpVVEgzTS4u

Der Link ist sehr umfangreich. Auf An- frage schicken wir Ihnen den Link gerne per E-Mail, dann muss er nur noch „an- geklickt“ werden.

››› Wohnungseigentumsrecht ‹‹‹ von RA Rüdiger Fritsch Das „ungeliebte Kind“ des WEG Kosten haben viele Väter – die Sonderumlage ist ein Waisenkind

Was tun, wenn fällige Rechnungen zu begleichen sind, das Konto derWohnungs- eigentümergemeinschaft aber keine aus- reichende Deckung aufweist? Diese Frage müssen sich Verwalter von Wohnungseigentumsanlage leider viel zu oft stellen. Dabei können derartige Li- quiditätsengpässe eine Vielzahl von Ur- sachen haben. So können sich einer oder im schlimmsten Fall mehrereWohnungs- eigentümer mit ihren Hausgeldvoraus- zahlungen imVerzug befinden oder kom- plett zahlungsunfähig werden. Das Ausbleiben solcher Einnahmen führt dann regelmäßig schnell zu einer Liqui- ditätskrise der Wohnungseigentümerge- meinschaft, da deren Ausgaben in voller Höhe weiterlaufen. Umgekehrt können

unvorhergesehene Ausgaben, etwa für dringend notwendige Instandsetzungen, anfallen. Zudem wird der Wohnungseigentümerge- meinschaft oftmals auch schlicht der Um- stand zum Verhängnis, dass das laufende Hausgeld von denWohnungseigentümern in monatlichen gleich hohen Vorauszah- lungsbeträgen entrichtet wird, während dieVerbindlichkeiten derWohnungseigen- tümergemeinschaft nicht linear in monat- lich gleichbleibender Höhe anfallen. Solche Belastungsspitzen treten z.B. auf, wenn die Versicherungsprämien und die Zahlungen auf abgeschlosseneWartungs- verträge zum gleichen Jahres-, Halbjah- res- oder Quartalstermin fällig werden.

Kommen dann noch Hausgeldausfälle oder unvorhergeseheneAusgaben für In- standsetzungen hinzu, entsteht schnell eine Liquiditätskrise. Hier zeigt sich eine nicht unerhebliche Schwäche des Finanzierungssystems des Wohnungseigentumsrechts, die es durch sog. Sonderumlagen zu beheben gilt. Die Bereitstellung der Mittel für die lau- fende Bewirtschaftung des Gemeinschafts- eigentums erfolgt gem. § 28Abs. 5WEG durch Mehrheits-Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung über den gem. § 28 Abs. 1 S. 1 WEG vom Verwalter aufzustellenden Wirtschaftsplan. 1. Der Wirtschaftsplan und seine Schwächen

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BEIRAT AKTUELL 51/II-19

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