BeiratAktuell 51

Die wichtigsten Fragen bei der Übernahme von Neubauprojekten in der WEG-Verwaltung – Teil 1

Bestellung: Jahresabo für nur 10 EUR (inkl. MwSt. und excl. Versand) Bitte senden Sie das leserlich ausgefüllte Formular per Post oder Fax an: 02 08. 30 27 68 -32 Massimo Füllbeck Sachverständiger für Wohnungseigentum Sellerbeckstraße 32 · 45475 Mülheim an der Ruhr In den nächsten Ausgaben möchten wir uns mit Neubauprojekten in der WEG- Verwaltung beschäftigen. Schaut man in dasWohnungseigentumsgesetz, stellt man fest, dass sich zu diesem umfangreichen und komplizierten Themenkomplex kei- ne konkreten Vorschriften oder Richtli- nien für Wohnungseigentümergemein- schaften oder den Rechten und Pflichten des Verwalters befinden. Aktuell geht das Wohnungseigentumsgesetz von einer voll funktionsfähigen Wohnungseigentümer- Ja, hiermit bestellen wir die Zeitschrift BEIRATaktuell im Jahresabo für nur 10 Euro (inkl. MwSt. und excl. Versand). Bitte senden Sie uns ____ Exemplar(e) zum nächsten Erscheinungs- termin zu. BEIRATaktuell umfasst 16 DIN-A4-Seiten mit den Themen: Technik, WEG-Recht, Mietrecht und Wirtschaft; erscheint 4 x im Jahr und kostet somit pro Einzelheft nur 2,50 Euro! WICHTIG: Das Abonnement ist für ein Kalender- jahr gültig und verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn es nicht fristgerecht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich im Voraus.

gemeinschaft aus, die bei einer Teilung gemäß § 8 WEG dann entsteht, wenn neben dem Aufteiler (in der Regel ein Bauträger) ein weiterer Wohnungseigen- tümer in Abteilung I des Grundbuches eingetragen wird. Der Begriff der „werdenden Woh- nungseigentümergemeinschaft“ ZwischenVerkauf und Übergabe derWoh- nungen einerseits und der Eintragung des erstenWohnungseigentümers (neben dem

Aufteiler) andererseits können Jahre lie- gen. Das gilt insbesondere bei einemKauf vom Bauträger, wenn der Erwerber unter Berufung auf Gewährleistungsansprüche Kaufpreisanteile zurückhält, Auflassung und Eigentumsumschreibung jedoch erst nach vollständiger Bezahlung des Kauf- preises geschuldet sind. Würde man stringent von einer Grund- buchumschreibung ausgehen, kann sich die Wohnungseigentümergemeinschaft

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BEIRAT AKTUELL 51/II-19

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