BeiratAktuell 51

››› Interview ‹‹‹ BEIRATaktuell 6 Fragen an ... Herrn Dr. Olaf Riecke, Richter am Amtsgericht Hamburg-Blankenese

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tümer können dem Verwalter den Spaß am Beruf rauben. In Österreich etwa hat der Verwalter eine viel stärkere Position. In Deutschland ist er reinesVollzugsorgan des Mehrheitswillens. 6. Welche drei Vorschriften imWohnungs- eigentumsgesetz würden Sie sofort verändern? Die sinnentleerteVorschrift des § 24Abs.7 WEG zur Beschluss-Sammlung. Ange- dacht war schon vor der WEG-Novelle ein Zentralgrundbuch mit den wichtigsten Infos zu vereinbarungsändernden Mehr- heitsbeschlüssen und Angaben zum ak- tuellen Verwalter. § 25 Abs.3 WEG, der noch immer eine Mehrheit für die Beschlussfähigkeit for- dert. Jede Eigentümerversammlung soll- te beschlussfähig sein, dann kommen die Eigentümer bei wichtigen Themen auch von auswärts. § 46 Abs.1 WEG, weil die Anfechtungs- klage nicht gegen die übrigenWohnungs- eigentümer gerichtet werden sollte, son- dern gegen die WEG als Verband.

Guten Tag Herr Dr. Riecke, wir freuen uns, dass Sie bereit waren, uns einige Fragen zu beantworten. 1. Wie lange sind Sie schon imRichteramt und wie viele Gerichtsverfahren durf- ten Sie bisher entscheiden? Seit 1.7.1983 bin ich – nach einiger Zeit als Anwalt in Nürnberg – in den Ham- burger Justizdienst gewechselt. Ab 1.4.1985 bin ich amAG Hamburg-Blan- kenese tätig. Pro Jahr waren 650 – 900 Zivilverfahren zu erledigen. WEG-Verfahren zählen aufgrund ihrer Komplexität mehr als ein- fache Forderungssachen. Allein verantwortlich, aber eben nicht endgültig (die jeweilige Berufungskammer beim LG kann ja abändern) zu entschei- den, und zwar nach manchmal spannen- der Diskussion von Rechtsfragen. 3. Was war das schlimmste Ereignis, wel- ches Sie aufgrund einer Gerichtsver- handlung erleben mussten? Die völlig verfehlten Urteile der ZK 7 des LG Hamburg vom 28.03.2013 (307 S 105/12, ZMR 2013, 443) und vom 19.04.2012 (307 S 21/12, ZMR 2012, 868) zur Kündigungsfrist bei Beendigung einer Bürogemeinschaft von Anwälten. 2. Was macht Ihnen an Ihrem Beruf am meisten Spaß?

Das LG Hamburg hatte im entschiedenen Fall die Kündigungsfristen im Wohn- raummietrecht nach § 573c BGB analog für Gewerbemieter herangezogen (vgl. auch Kritik von Schmolke in ZMR 2013, 610). 4. Was war das lustigste Ereignis, welches Sie in einer Gerichtsverhandlung erlebt haben? Streit um eine Darlehensrückforderung, der sich als Finanzierung eines Puffauf- enthalts mehrerer angetrunkener Kauf- leute entpuppte. 5. Reichen die derzeitigen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes aus, damit die Verwalter Ihre Wohnungsei- gentümergemeinschaften vernünftig verwalten können?

Vielen Dank, Herr Dr. Riecke.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://riecke-hamburg.de/

Eher nein. Die Einzelinteressen querula- torisch oder egoistisch veranlagter Eigen-

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Richter am Amtsgericht Hamburg-Blankenese Dr. Olaf Riecke

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BEIRAT AKTUELL 51/II-19

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