BeiratAktuell-49

ein Laie ohne bautechnische Fachkennt- nisse) auch machen würde, d. h. er muss nur offenkundige Leistungen/Mängel feststellen und die vereinbarte Vergütung bezahlen. Lösung: Bei umfangreichen Baumaßnahmen kann nur dringend empfohlen werden, einen externen Baufachmann zu beauftragen. Die Investition lohnt sich, denn nur ein Baufachmann kann seriös feststellen, ob die Handwerker vertragskonform und ein mängelfreies Gewerk abliefern. Der von der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragte Baufachmann ist ein wichti- ger Partner, denn er plant die Baumaß- nahmen, überwacht die Umsetzung der Arbeiten und sichert eine hohe Qualität. Dadurch wird auch gewährleistet, dass die Maßnahme zu dem Ergebnis führt, welche sich dieWohnungseigentümerge- meinschaften schlussendlich wünschen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass ein extern beauftragter Baufachmann entsprechend versichert ist, soweit sich

bei der Begleitung und Abnahme verse- hentlich Fehler einschleichen.

Modernisierungsarbeiten vorzunehmen. Oftmals werden die Wohnungseigentü- mer überrascht sein, welcheWertsteige- rungen durch die Maßnahmen eingetre- ten sind: Beispiel für eine WEG mit 30 Wohnungen und 30 Garagen: Baujahr: 1972 Umfang der Baumaßnahmen: 970.000,00 € Instandhaltungsrücklage: 202.000,00 € Sonderumlage pro Eigentümer:  26.000,00 €

Der Verwalter ist in der Regel kein Bau- fachmann und gar nicht in der Lage, um- fangreiche und komplizierte Baumaßnah- men zu überwachen. Selbstverständlich kann der Verwalter diese Dienstleistung anbieten, eine Pflicht hierzu besteht aber nicht. Lehnt eineWohnungseigentümergemein- schaft also die Beauftragung eines Bau- fachmanns ab und stellt sich nach Ab- nahme der Baumaßnahme heraus, dass die Instandsetzung oder Modernisierung nicht fachgerecht ausgeführt wurde, trifft den Verwalter grundsätzlich kein Ver- schulden. Praxishinweis: Als Diskussionsgrundlage für die Ei- gentümerversammlung kann die WEG den Baufachmann zusätzlich damit be- auftragen, eineVerkehrswertberechnung vor und nach den Instandsetzungs- bzw.

Verkehrswert pro m²:  968,00 €

(vor den Baumaßnahmen)

Verkehrswert pro m²: 1.573,00 €

(nach den Baumaßnahmen)

Juristische Fachautoren:

Information

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Unsere Autoren

RA Rüdiger Fritsch

- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Schwerpunkt: Wohnungseigentums- und Mietrecht sowie Makler- und Bauträgerrecht - Praktiker, Fachautor und Referent namhafter

Tagungsveranstaltungen www.krall-kalkum.de

Weiterhin wirkten an dieser Ausgabe mit: Massimo Füllbeck und Martin Metzger

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BEIRAT AKTUELL 49/IV-18

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